Avis‘en zum Aarteschutz

Auswäertung

Avis‘en zum Aarteschutz

Nach der Erhebung von faunistischen und floristischen Daten im Freiland führen wir eine weiterführende Analyse durch und bewerten Ihr Vorhaben hinsichtlich der Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen gemäß der aktuellen Rechtslage im jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Dies ist Gegenstand der sogenannten speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (SAP) bzw. Impaktstudie.

Die Gutachten umfassen eine detaillierte Darstellung der zum Einsatz kommenden Methodik und Technik, eine kartografische Darstellung der erhobenen Datensätze und eine detaillierte fachliche Bewertung der Ergebnisse. Neben der Kenntnis der Planungsfläche und ihrer Eigenheiten spielen dabei auch Faktoren wie die großräumige Bestandssituation, artspezifische Raumnutzung oder dynamische Veränderungen über mehrere Jahre eine Rolle.

Artenschutzfachliche Gutachten sind einer der Grundsteine einer späteren landschaftsplanerischen Untersuchung, z.B. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), Plan d’Aménagement Général/Particulier (PAG/PAP). In diesem Kontext ist eine enge Verzahnung von Landschaftsplanung, Artenschutz und Freilandstudien von großer Bedeutung.

Ein weiteres Ziel der artenschutzfachlichen Gutachten ist die maßgeschneiderte Abstimmung eines Konzepts für eventuell nötige Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung oder Kompensation von Eingriffen.

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